Widerstandskultur
Am 12. März 1930 machte sich Mahatma Gandhi mit 78 seiner Anhänger auf mit dem Salzmarsch als Akt des zivilen Ungehorsams das britische Salzmonopol zu brechen. Was hatte es damit auf sich und woher kommt der Begriff ziviler Ungehorsam?
Gibt es eine Pflicht zum Widerstand und was steckt hinter vollmundiger Revolutionsrethorik als die Rechtfertigung von Gewalt?
Brecht behauptete es für die Fälle in denen Recht zu Unrecht wird und souflierte damit die Revolutionsrethorik ganzer Generationen, die dann auch genau wussten, was nach ihrem Rechtsgefühl Recht oder Unrecht war.
Ein Wechsel der Herrschaft erfordert zuvor Widerstand, was die meisten Umwälzungen gewalttätig, blutig und militärisch machte, warum viele Revolutionäre Uniformträger waren oder wurden.
Bisher war der Widerstand meist gegen bestehende Herrschaft gerichtet, wurde damit als progressiv und gegen die konservative Macht als links orientiert verstanden. Eine Ausnahme bildeten die faschistische Bewegung in Italien und der Weg der NSDAP an die Macht, die sich national und zugleich sozialistisch nannte. Danach waren Revolutionäre gegen die Taten der Eltern gerichtet oder irgendwie links und damit weltsolidarisch, wie sie es nannten, ob sie nun friedlich oder gewalttätig waren.
Naiv wäre, wer glaubte, diese Gruppen seien nicht ebenso von Moskau finanziert worden wie früher rechte Terroristen in Chile oder Afghanistan von Washington bezahlt wurden. Der Systemkrieg hatte eine zweite Ebene gefunden, auf der sich die Supermächte indirekt bekämpften, damit keiner gewann.
Als sich die USA als endgültiger Sieger des Kalten Krieges sahen, nach dem absehbaren Konkurs der ökonomisch unsinnigen Systeme im roten Osten, wollten sie auch den im Inneren mittelalterlich zurückgebliebenen Orient unterwerfen, es ging nach Bagdad und Afghanistan darum, die eigene Weltordnung zu einer solchen zu machen.
Daran hatte keiner ein Interesse, der seine Macht durch sie gefährdet sah und so wurde Amerika zum Feindbild ganzer Horden von Muslimen, die sich aufmachten, ihre Freiheit in einem reaktionären frauenfeindlichen Aberglauben ungestört zu leben, notfalls mit Gewalt verteidigen wollten.
Ein allein durch Rohstoffe und gehortete Waffen erstarktes Rußland hatte solange nichts gegen diesen Aufstand, bis er auch im eigenen Land ausbrach. Nun könnten sie Seite an Seite mit den USA gegen die Islamisten kämpfen, was sie formell tun, ginge es nicht beiden vorrangig um ihre Positionierung auch im Nahen Osten, nahe der Pipelines, den Lebensandern der herrschenden Kulturen, bis sich etwas besseres findet.
Es geht um Macht und Vorherrschaft, nichts anderes steht zur Debatte. Menschenrechte werden manchmal empört oder lächelnd drumherum drapiert und erzeugen höhere Kosten, mit denen die Türkei gerade relativ erfolgreich pokert.
Wer leistet hier Widerstand gegen welches System und wer verteidigt nur den Bestand?
Während die Türkei ganz bewusst ihr völliges Desinteresse an Menschenrechten demonstriert im immer autokratischeren System des islamistischen Tyrannen Erdogan, wird sie vom Westen als Partner hofiert, um sich von einer drohenden anderen Last zu befreien, als sei ein solcher Kuhhandel, je eine Lösung gewesen.
Dass Merkel allein auf die Türkei zur Lösung der Flüchtlingsfrage setzte, gab dieser eine nie dagewesene Macht und ließ Europa zu einem Zeitpunkt die Tore öffnen für die Türkei, wo es sich mit Grausen abwenden müsste, folgte es den eigenen Werten.
Der Strom der Menschen aus Syrien aber geht weiter und wird über Jahre weitergehen, bis die Knochen am Grund des Mittelmeers eine Landbrücke bilden oder der Terror dort endet, was momentan beides gleich nahe zu liegen scheint.
Ist es, wenn diese Menschen sich auf den Weg machen, ihr Leben zu retten, im reichen Europa irgendeine Zukunft zu finden, ein Akt des zivilen Ungehorsams oder nur Ausdruck der Verzweiflung?
Müssen wir es überhaupt unterscheiden und wem nutzt diese Unterscheidung?
Sie brechen Gesetze, um sich ein besseres Leben zu ermöglichen, riskieren das eigene, sich aus Not und Gefahr zu retten, ihr Leben wiegt sicher mehr als nur formale Grenzregelungen in Europa, der Ungehorsam könnte gerechtfertigt sein. Fraglich, ob dies bereits mit dem Erreichen eines sicheren Nachbarlandes realisiert wurde, keine Gefahr mehr besteht, die weitere Grenzübertritte rechtfertigte oder sich diese Entscheidung angesichts der Perspektiven, einer klaren Beurteilung entzieht, das Asylrecht als konstituierendes Prinzip unserer Verfassung nicht nur formale Grenzregelungen immer überwiegt.
Wenn Pegiden in Dresden und anderswo darum und dagegen auf die Straße gehen, ist es ziviler Ungehorsam oder Ausdruck der Verzweiflung der Wohlhabenden, die ich um ihren Wohlstand sorgen?
Haben Ängste der Reichen weniger wert als die der Armen, nur weil es bei den einen ums Überleben, bei den anderen um Bequemlichkeit geht?
Ist nicht auch Bequemlichkeit ein mühsam erarbeitetes Menschenrecht?
Beim zivilen Ungehorsam verstößt der Bürger bewusst gegen bestehende Normen, um auf ein größeres Unrecht aufmerksam zu machen, nimmt dabei inkauf bestraft zu werden, beruft sich aber auf sein Widerstandsrecht, da es allein um die Durchsetzung von Menschen- oder Bürgerrechten in der sonst bestehenden Ordnung ginge. Damit gleicht der zivile Ungehorsam weniger der Revolution oder dem Umsturz als dem Kampf um Menschenrechte.
Üben also Pegiden, die sich gegen die herrschende Meinung mit ihrer Angst vorm Untergang des Abendlandes und ihrem organisierten Hass auf alle Fremden eine Form des zivilen Widerstandes?
Ziviler Ungehorsam ist nur in einem Staat möglich der Gesetze hat, denen ich irgendwie widerstehen will und denen ich zuwider handle. Dabei geht es um den Unterschied zwischen formaler Gültigkeit einer Norm und dem empfundenen Widerspruch zum Gerechtigkeitsempfinden der Widerständler.
Ob die begrenzte Weltanschauung der Pegiden etwas mit Gerechtigkeitsempfinden zu tun hat oder nur Ausdruck bewusst geschürter Angst ist, bedürfte einer genaueren Betrachtung, zumindest fragt sich sofort, um welche Gerechtigkeit und mit wem es ihnen geht. Danach ginge es nur darum die faktische Ungerechtigkeit aufrechtzuerhalten, die Europa und Deutschland von anderen Teilen der Welt trennt. Da kein Flüchtling durch ein unsicheres Herkunftsland Deutschland erreichen könnte, außer mit dem Flugzeug, gäbe es kein Asylrecht und verantwortlich wären nur zufällige Nachbarländer von Krisenregionen. Religiöse oder rassische Ausgrenzung aber kann nie gerecht sein, was gegen eine Berechtigung des Widerstandes vorab spräche.
Dem staatlichen Recht muss normalerweise gehorcht werden und wer zivilen Ungehorsam ausübt, weiß dies auch, entscheidet sich nur im Glauben, es gäbe ein höheres Recht als das nur formal gültige gegen dieses und steht so im Spannungsfeld zwischen positivem Recht und seinem Gerechtigkeitsempfinden. Ob dies höhere Recht ein Naturrecht, ein göttliches Recht oder die Summe seines sittlichen Empfindens war, ist nicht entscheidend für die Bewertung des Widerstandes als zivilen Ungehorsam.
Der Begriff ziviler Ungehorsam wurde von dem Amerikaner Henry David Thoreau geprägt, der sich aus Protest gegen die Sklavenhaltung und den Krieg gegen Mexiko weigerte weiter Steuern zu zahlen. Er meinte, dass Regierungen nur künstliche Gebilde wären, die den Zweck hätten dem Volk zu dienen, warum eigentlich jegliches Handeln der Regierung der direkten Legitimation durch das Volk bedürfe. Daher dürften die Bürger alle ungerechten Gesetze nach ihrem Gewissen auf ihre Legitimität prüfen, womit das formelle Recht in Übereinstimmung mit dem Gewissen gebracht werde. Damit wird der Bürger logisch zum Gehorsam gegenüber dem gerechten Recht verpflichtet und zum mitgestaltenden Element aller politischen Einheiten.
John Rawls und Jürgen Habermas schlossen daraus, dass genau darum der zivile Ungehrosam als gestaltendes Element in der Schwebe zwischen Legitimität und Legalität wie deren bewussten Bruch steht. Der zivile Widerstand muss, um ein solcher zu sein, öffentlich und moralisch begründet sein. Daraus entsteht für Habermas ein Widerspruch, da der Staat die Grundlagen des Widerstandes in einem Mißtrauen gegen legales Unrecht schaffen muss und andererseits weiter auf die Durchsetzung des formalen Rechts bestehen muss.
Gandhi, der Thoreaus Schriften kannte und großartig fand, wie er schrieb, entwickelte seine Theorie des Widerstandes dennoch auf einer anderen, typisch indischen Theorie, nach der Lehre des Satyagraha, die in hinduistischen Lehren begründet liegt. Nach Gandhi soll der Gegner durch die eigene Bereitschaft Gewalt zu ertragen und gewaltlos zu handeln, von der Falschheit seiner Handlungen überzeugt werden, damit soll dieser bekehrt und nicht bezwungen werden.
Während Thoreau das Konzept erstmals 1849 als Theorie beschrieb, sind erste Versuche dazu bereits vor unserer Zeitrechnung nachweisbar, unklar dabei ist allerdings oft, was tatsächlich passierte und was mythologisch ausgeschmückt wurde.
Die christliche Tradition führt dieses Recht auf den Römerbrief des Apostel Paulus und die Apostelgeschichte zurück dergemäß Gott mehr gehorcht werden müsse als dem Menschen.
Eines der ältesten schriftlichen Zeugnisse findet sich in der Bibel im Tanach, wo sich die hebräischen Hebammen weigerten, dem Befehl des Pharao zu folgen und alle Neugeborenen zu töten. Es ist ein gewaltfreier Widerstand, der sich auf Gott, also ein höheres Gesetz beruft, um ein positives Recht des gottgleichen Pharao zu befolgen.
Nach der griechischen Mythologie beschrieb Hesiod um 700 vor Christus, wie Zeus den Menschen das Feuer verwehrt, Prometheus aber meinte, dies gehöre zu ihrer Freiheit und es ihnen in die Hand gab, wofür er zur Strafe von Zeus an einen Felsen geschmiedet urde und ihm ein Adler jeden Tag seine Leber aushackte, bis ihn irgendwann Herakles befreit - zu einer Zeit also als an Christentum und Islam oder ähnlichen Aberglauben und seine Varianten noch keiner dachte, die Türkei noch zum größten Teil, zumindest an der Küste griechisch kultiviert war.
Auch Antigone macht es in der gleichnamigen Tragödie des Sophokles ähnlich und beeerdigte ihren Bruder gegen den Befehl ihres Onkels König Kreon und behauptet dies zu tun, ohne ihn zu fürchten, weil das göttliche Recht, dem sie folgte ein höheres sei.
Platon beschreibt, dass Sokrates sich weigerte seiner Meinung nach rechtswidrigen Befehlen zu folgen, auch wenn er der Autorität eigentlich gehorchen musste und so sein Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden über den klaren Befehl stellte, was durch den Sturz der Herrscher für ihn folgenlos blieb
Auch die Plebejer Roms kündigten im jahre 494 vor unserer Zeitrechnug einen Generalstreik an, falls ihnen nicht mehr Teilhabe an der politischen Macht gewährt würde, womit sie die Einsetzung von zwei Volkstribunen, Aedilen und einen Schuldennachlass erreichten.
Weitere Beispiele gab es noch beim Widerstand der florentinischen Weber, dem Aufstand englischer Landbesitzer und bis heute in der Friedensbewegung und Teilen der ökologischen Bewegung.
Der Salzmarsch war die spektakulärste Kampagne die Gandhi während seines Kampfes um die Unabhängigkeit Indiens initiierte. Mit ihr sollte der zivile Ungehorsam befördert, um die Abhängigkeit von zu hohen Steuern durch Großbritannien zu beseitigen. Am 12. März 1930 zog Gandhi dabei mit 78 seiner Anhänger in seinem Sabarmati-Ashram los und lief von da aus die über 385km nach Dandi am arabischen Meer, wo er dann symbolisch einige Körner Salz aufhob, wie er es dem Gouverneur angekündigt hatte.
Er forderte seine Anhänger auf, es ihm gleich zu tun und ihr Salz künftig selbst zu gewinnen, ohne Gewalt auszuüben, worin ihm immer mehr Menschen folgten und damit den Steueranspruch der britischen Regierung infrage stellten, was zeitweise zur Verhaftung von bis zu 50.000 Indern führte.
Er hatte den Nerv getroffen und legte damit, ganz friedlich die britische Kolonialregierung auf Dauer lahm, raubte ihr eine der wichtigsten Einnahmequellen und offenbarte als völlig gewaltloser Widerständler zugleich deren Ungerechtigkeit. Die Befreiung war nur noch eine Frage der Zeit, bis Indien und Pakistan schließlich um Mitternacht in die Freiheit entlassen wurden.
Ist es auch ziviler Widerstand, wenn sich eine Gruppe ängstlicher Menschen versammelt, die den Untergang des Abendlandes fürchten und gegen die Politik der Regierung in Sachen Flüchtlinge protestieren?
Zunächst ist es ungewohnt, wenn das Mittel des Widerstandes von rechter Seite kommt, die vorgeben die Republik, verteidigen zu wollen, deren Grundsätze sie zugleich infrage stellen. Grundsätzlich muss es aber jedem Bürger frei stehen, egal welcher Überzeugung er folgt, seine Meinung kund zu tun, vor Gefahren zu warnen, wie es die AKW-Gegner auch taten. Muss ich nicht ihrer Meinung sein, aber dafür kämpfen, dass sie die ihre frei äußern können, wenn es nur um Meinungsfragen geht.
Im Unterschied zu diesen, beruft sich diese Gruppe aber auf einen status quo, den es so nie gab. Die Bundesrepublik gewährt auch aus ihrer Geschichte heraus bewusst politischen Flüchtlingen und Verfolgten Asyl. Sich dagegen auszusprechen, zeugt von einem grundsätzlichen Widerspruch zum Wertekonsens des Grundgesetzes.
Es bleibt also unklar, was sie verteidigen wollen mit ihrem vehementen Protest gegen die Aufnahme von Schutzbedürftigen, die sie als Invasoren bezeichnen, die ihre Kultur gefährden würden, wobei verwirrend ist, von welcher Kultur sie sprechen, die sie zu besitzen meinen, was aus vielen Gründen zweifelhaft erscheint und was sie erreichen wollen, als eine Schließung der Grenzen, die nach europäischen Recht unzulässig wäre.
Ihr Protest könnte dennoch zulässig und berechtigt sein, wenn sie sich auf ein höheres Recht oder Schutzgut berufen könnten, das sie mit ihrem Protest, der zunächst friedlich war, verteidigen wollen.
Hier käme der Bestand der Bunderepublik als von Deutschen bewohnter Staat infrage, der sich durch den Zuzug von Ausländern mit auch anderem konfessionellen Hintergrund verändern könnte.
Das Zuwanderer ein Land mit ihrer Kultur verändern und mitprägen ist richtig. Ob dies ein Verlust oder ein Gewinn für das Land ist, wird eine Frage der Wertung sein, die sich nach politischer Überzeugung richtet. Sich für den Erhalt einer gewachsenen Kultur einzusetzen, ist nicht verwerflich.
Fraglich erscheint jedoch, wo die Pegiden sich für ihre Kultur einsetzen und ein Beispiel für ihren Erhalt geben.
Sie wehren sich gegen eine angenommene Überfremdung als Produkt der Zuwanderung, was nicht grundsätzlich falsch sein muss oder auszuschließen ist als Grund, zivilen Ungehorsam zu leisten.
Dazu müssten sie sich auf ein höheres Recht berufen, dass sie durch den Zuzug gefährdet sehen und dessen Verteidigung ihren Ungehorsam rechtfertigte.
Ein Rechtsgrundsatz aus höherem oder ungeschriebenem Recht, der eine religiöse oder rassische Reinhaltung eines Landes rechtfertigte, ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil verstoßen solche Forderungen grundsätzlich gegen europäische Rechtsnormen und die Menschenrechte, gegen das Grundgesetz ohnehin, das die Religionsfreiheit garantiert und den Staat verpflichtet weltanschaulich neutral zu handeln, was die Demonstranten in ihrem Kampf gegen den Islam genau nicht wollen.
Im Sinne der Meinungsfreiheit könnte der Glauben, sein Vaterland auch gegen andere Religionen mit friedlichen Protesten zu schützen, dennoch geschützt sein, wenn er nicht ein höherrangiges Recht verletzt.
Hier steht die Meinungsfreiheit gegen die Religionsfreiheit und den Schutz vor rassischer oder religiöser Diskriminierung, wie sie auf Pegida-Demos und in ihrem virtuellen Umfeld längst alltäglich sind. Auch jenseits aller Rechtnormen, beim Blick auf das Naturrecht oder sonstige Überzeugungen ist kein Grundsatz erkennbar, der eine Meinung schützte, die eine Minderheit diskriminieren möchte, weil sie sich durch sie bedroht sieht.
Hier könnte noch gefragt werden, ob es für die Angst vor Bedrohung tragfähige Gründe gibt, die einen Widerstand rechtfertigten oder der Staat als bekenntnisneutrale Institution in der Pflicht wäre, die Minderheit vor solch rassistischer Meinungsäußerung zu schützen.
Es besteht die Gefahr, dass mit den Flüchtlingen auch islamistische Terroristen verstärkt ins Land kommen, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Dies ist nicht völlig absurd, auch wenn die Zahlen von keinem großen Risiko ausgehen, passte es zur Strategie islamistischer Terroristen, den Gegner im eigenen Land treffen zu wollen. Das fanatische Islamisten auch die Islamisierung des Abendlandes erstreben, ist ebenfalls nicht völlig von der Hand zu weisen, auch wenn die Gefahr einer Realisierung gering ist, stellte sich die Frage, ob eine abstrakte Bedrohungslage, einen zivilen Ungehorsam legitimerenden Angriff rechtfertigte, der klar gegen die Grundprinzipien der Gemeinschaft verstößt.
Solange es sich bei der Form des Ungehorsams lediglich um friedliche Spaziergänge zur Meinungsäußerung handelt, wird wohl die Meinungsfreiheit noch die bedrohte religiöse Freiheit und die Zweifel am Asylgrundsatz überwiegen. Es ließe sich schwer eine Begründung finden, gegen bloße Spaziergänger, die Reden lauschen, vorzugehen.
Anders verhält es sich aber und das sehen wir bei Pegida und AfD immer deutlicher, wenn durch missbräuchliche Potenzierung der Angst, die durch von russischer Seite propagandistisch gesteuerte Medien noch gefördert wird, ein Klima der Gewalt und Angst im Land entsteht, das immer mehr Angst freisetzt, die schließlich in Gewalttaten mündet, wie wir sie im weiteren Umfeld von Pegida immer häufiger sehen. Auch die Rechtfertigung solcher Taten mit der Angst und Bedrohung der Bevölkerung auch durch die Veranstalter zeigt deutlich wie sehr dieser an sich schon grundgesetzwidrige Protest gegen eine religiöse Überzeugung darauf abzielt das Land über die Angst einer Minderheit mit Gewalt zu verändern.
Die Angriffe gegen staatliche Organe, vom symbolischen Galgen, bis zu Rücktritsforderungen, massenhaften Anzeigen, dem stets skandierten Schlagwort Lügenpresse und das dort vorhandene Verständnis für rechtsradikale Gewalt, belegen den latent terroristischen Charakter der vermeintlich friedlichen Proteste nur unzufriedener Bürger.
Zur Bekämpfung terroristischer Angriffe aber, die einen Staat in seinen Prinzipien infrage stellen, medial von einer fremden Macht dabei durch Propaganda gelenkt werden und jeden Diskurs mangels eigener Fähigkeit dazu wie Furcht vor erfundenen Staatsmedien ablehnen, genügt die Diskurstheorie und das Toleranzprinzip nicht mehr.
Was Pegida seit über einem Jahr betreibt und schürt, ist kein ziviler Ungehorsam mehr sondern eine Bedrohung der Grundwerte der Gesellschaft. Gegen diese Bedrohung ist der Staat in der Pflicht, genauso entschieden vorzugehen, wie er es gegen eine mögliche Gefahr durch Islamisten wäre und ist.
Diskriminierung und Rassismus, Angriffe gegen die Regierung, die den Tatbestand des Hochverrats erfüllen und daher schon strafrechtlich relevant wären, stellen eine klare Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens dar. Gegen diese ist entschieden vorzugehen durch Verbote und Bestrafung der Täter.
Hierbei dürfen die sogenannten Spaziergänge nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen die teils terroristischen Äußerungen der Organisatoren und Mitläufer in sozialen Netzwerken mitberücksichtigt werden, die ein Klima der Aggression und Angst weiter schüren. Dagegen vorzugehen ist keine Unterdrückung abweichender politischer Meinungen sondern eine gebotene Verteidigung der Freiheit und der auch höherrangigen Prinzipien der Menschlichkeit und Toleranz. Es nicht zu tun, gefährdet eher den Rechtsstaat, warum ein rigoroses Durchgreifen staatlicherseits verbunden mit einer massiven Kampagne der Aufklärung nötig ist.
Dieser zivile Ungehorsam ist nicht schützenswert sondern ein Gefahrenpotential, das endlich deutlich bekämpft werden muss. Abgrenzung und Ausgrenzung sind nötiger als Verständnis und Toleranz gegenüber der Intoleranz, was schon der massive Anstieg fremdenfeindlicher Straftaten verdeutlicht. Der Geist dieser Bewegung verdient keinen Schutz sondern stellt eine Gefahr da, die zu lange toleriert wurde, da der weit zurückgenommene Rechtsstaat es nicht gewohnt war, mit solcher Bedrohung umzugehen. Gegen Pegiden nicht mit Entschiedenheit vorzugehen und auch alle Mittel des zivilen Ungehorsams zu nutzen, diese Angriffe auf das Wertesystem zu stoppen, wäre eine Gefährdung
jens tuengerthal 12.3.16
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