Dienstag, 17. Mai 2016

Gedichtsurteil

Nun fiel das erste Urteil
In der causa Böhmermann
Versus Sultan Erdogan
Zunächst nur presserechtlich
Keine Frage des Strafrechts

Teilweise verboten
Teilweise erlaubt

Verkennt das Landgericht Hamburg
In erster Instanz das Gedicht
Als einheitliches Kunstwerk
Meint Böhmermanns Anwalt

Noch grinst der Erdogananwalt
Und doch wissen alle spätestens
Vor dem Bundesverfassungsgericht
Ist Schluss mit der Beschränkung
Auch der Satire auch wenn es gut ist
Zu sehen nicht alles ist erlaubt

Vielleicht verkennt das Landgericht
Wirklich die Satire als Kunstform
Übersieht den doppelten Boden
Dessen was nicht erlaubt sei
Wenn es so genannt wird

Doch fragt sich jenseits des weiten
Kunstbegriffes der Verfassungsrichter
Ob Vorurteilsverbreitung Schutz bedarf
Oder hier Grenzen gerade nötig sind
Damit auch die Pegigioten wieder
Umgangsformen im Diskurs lernen
Rassistische Beleidigung nicht frei ist

Eine andere Frage noch bleibt
Was in Mainz beurteilt wird
Ob eine Beleidigung vorliegt
Oder diese am Willen scheitert
Weil er zeigen wollte was nicht geht

Mit diesem Urteil aber einem Freispruch
In Mainz könnte Deutschland gut leben
Es muss nicht jeder auch rassistische
Unsinn geschützt werden dafür könnte
Eine Grenze im Diskurs gezogen werden
Die den Pegiden offensichtlich fehlt

Das Gedicht war weder komisch
Noch sonderlich intelligent
Es bediente Vorurteile
Auch wenn es teilweise richtig
Mängel der Türkei kritisierte
Dies wurde geschützt
Dumme Vorurteile nicht
Lächerlich macht sich der Sultan
Auch ohne unsere Hilfe
jens tuengerthal 17.5.2016

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