Montag, 3. August 2026

Auslegungssache

Auslegungssache

Ob ich in Deutschland für eine Tat
Verurteilt werde kann regional
Sehr unterschiedlich gehandhabt 
Werden was fragwürdig scheint

Damit eine Strafe legitim ist muss
Die Täterin auch wenn sie ein Täter
Nicht nur ausnahmsweise ist sich 
Bewusst sein Unrecht zu tun 

Wer sein Handeln also für legitim hält 
Dabei sogar der Rechtsprechung folgt
Zumindest teilweise hat dann keinen 
Vorsatz mehr Unrecht zu tun

Dies schlösse schon den Tatbestand
Einer strafbaren Handlung juristisch
Aus und damit eine Verurteilung 
Ob das ein Verbotsirrtum ist könnte

Weiterhin fraglich sein wobei es auf
Dessen Vermeidbarkeit ankommt
Nach § 17 StGB der die Schuld
Einer Tat ausschließen kann 

Aktuell spannend sind diese Fälle
Für die Verurteilungen wegen der
Nutzung des Hamas Slogans
From the river to the sea 

Hierbei ist schon strittig ob es ein
Slogan der Hamas ist oder nur ein
Auch von der Hamas genutzter der
Sogar in deren Verfassung landete

Danach ist zwar unstreitig dass 
Diese ihn benutzt aber unklar ob
Sie sich etwas zu eigen machte 
Was schon vor ihr bestand 

Diese juristischen Haarspaltereien
Sind wichtig weil Strafrecht also die 
Verurteilung einer Tat wie eine
Beschränkung der Freiheit bedeutet

Entstanden ist dieses Verbot als
Reaktion auf den Überfall der Hamas
Aus Solidarität mit Israel die für den
Deutschen Staat konstitutionell ist

Sie steht im Zusammenhang mit dem
Verbot der Terrororganisation Hamas
Das Innenministerium das dies Verbot 
Erließ wollte es bestrafen lassen

Insofern im Rechtsstaat aber eine
Bestrafung ein gesetzliches Verbot
Einer Handlung braucht könnte die
Bloße Weisung wirkungslos sein 

Die spannende Frage bleibt jetzt
Bis Urteile des BGH oder auch des 
Bundesverfassungsgerichtes kommen
Welches Recht gilt im Land noch

Kann sich solange dies unklar ist
Nicht jede Täterin auf einen so
Unvermeidbaren Verbotsirrtum
Zumindest weiterhin berufen 

Muss nach in dubio jeder künftig
Freigesprochen werden bis die 
Beurteilung dazu einheitlich ist
Was wollte der Gesetzgeber

Der Wille des BMI war es den 
Spruch zu verbieten um so die
Solidarität mit der Hamas zu 
Untersagen die Verwendung

Des Slogans sollte strafbar sein
Ohne einen nur Einzelfall zu regeln
Ob dies genügt auch Richter zu
Einer Verurteilung zu verpflichten

Scheint manchen noch fraglich
Warum es einer Regelung bedarf
Die hier jeden Zweifel ausräumt
Wie diese lauten könnte bleibt unklar

Eine Bestrafung der Verbreitung von
Propaganda einer Terrororganisation
Sollte klar strafbar sein wie es für
Verbreitung von NS-Sprache gilt 

Wer antisemitische Propaganda hier
Verbreitet braucht nicht den Schutz
Der Meinungsfreiheit sondern muss
Mit Strafe in Deutschland rechnen

Wer die Hamas Ideologie vertritt 
Handelt gegen die Grundwerte des
Landes und gehört abgeschoben
Daran sollte kein Zweifel bestehen

Ob das gleiche auch für jüdische
Siedler gilt die den selben Spruch
Gegen die Palästinenser verwenden 
Sollte dabei nicht weiter fraglich sein

Die Regelung des BMI richtet sich
Klar gegen islamistische Terroristen 
Will deren Propaganda durch die
Einschränkung der Meinungsfreiheit

Beschränken weil deren Meinung
Die Grundwerte unseres Staates
Bedroht woran kein Zweifel besteht
Wie an deren Ziel Israel zu vernichten

Für diese Meinung ist in Deutschland
Kein Platz mehr und sie bedarf dabei
Auch keines Schutzes insofern ist
Die Aussage des BMI eindeutig 

Es ist Aufgabe der Gerichte das
Recht anzuwenden wie es im Sinne 
Des Gesetzgebers auszulegen
Nicht Palästinenser zu verstehen

Anderes gilt nur wenn das Recht
Grundrechte verletzt was hier die
Meinungsfreiheit sein könnte die 
Keine Terroristen schützen soll

Es genügt auch Propaganda für
Eine verbotene islamistische
Organisation zu machen in seinen
Grundrechten beschränkt zu sein

Zumindest dieser Wille des hier
Gesetzgebers ist klar erkennbar
Dies zu ignorieren ist Missbrauch
Der Antisemitismus Vorschub leistet

Gerichte sollen unabhängig von den
Wechselnden politischen Meinungen
Nach geltendem Recht beurteilen was
Strafbar sein soll und was nicht

jens tuengerthal 3.8.26

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