Auslegungssache
Ob ich in Deutschland für eine Tat
Verurteilt werde kann regional
Sehr unterschiedlich gehandhabt
Werden was fragwürdig scheint
Damit eine Strafe legitim ist muss
Die Täterin auch wenn sie ein Täter
Nicht nur ausnahmsweise ist sich
Bewusst sein Unrecht zu tun
Wer sein Handeln also für legitim hält
Dabei sogar der Rechtsprechung folgt
Zumindest teilweise hat dann keinen
Vorsatz mehr Unrecht zu tun
Dies schlösse schon den Tatbestand
Einer strafbaren Handlung juristisch
Aus und damit eine Verurteilung
Ob das ein Verbotsirrtum ist könnte
Weiterhin fraglich sein wobei es auf
Dessen Vermeidbarkeit ankommt
Nach § 17 StGB der die Schuld
Einer Tat ausschließen kann
Aktuell spannend sind diese Fälle
Für die Verurteilungen wegen der
Nutzung des Hamas Slogans
From the river to the sea
Hierbei ist schon strittig ob es ein
Slogan der Hamas ist oder nur ein
Auch von der Hamas genutzter der
Sogar in deren Verfassung landete
Danach ist zwar unstreitig dass
Diese ihn benutzt aber unklar ob
Sie sich etwas zu eigen machte
Was schon vor ihr bestand
Diese juristischen Haarspaltereien
Sind wichtig weil Strafrecht also die
Verurteilung einer Tat wie eine
Beschränkung der Freiheit bedeutet
Entstanden ist dieses Verbot als
Reaktion auf den Überfall der Hamas
Aus Solidarität mit Israel die für den
Deutschen Staat konstitutionell ist
Sie steht im Zusammenhang mit dem
Verbot der Terrororganisation Hamas
Das Innenministerium das dies Verbot
Erließ wollte es bestrafen lassen
Insofern im Rechtsstaat aber eine
Bestrafung ein gesetzliches Verbot
Einer Handlung braucht könnte die
Bloße Weisung wirkungslos sein
Die spannende Frage bleibt jetzt
Bis Urteile des BGH oder auch des
Bundesverfassungsgerichtes kommen
Welches Recht gilt im Land noch
Kann sich solange dies unklar ist
Nicht jede Täterin auf einen so
Unvermeidbaren Verbotsirrtum
Zumindest weiterhin berufen
Muss nach in dubio jeder künftig
Freigesprochen werden bis die
Beurteilung dazu einheitlich ist
Was wollte der Gesetzgeber
Der Wille des BMI war es den
Spruch zu verbieten um so die
Solidarität mit der Hamas zu
Untersagen die Verwendung
Des Slogans sollte strafbar sein
Ohne einen nur Einzelfall zu regeln
Ob dies genügt auch Richter zu
Einer Verurteilung zu verpflichten
Scheint manchen noch fraglich
Warum es einer Regelung bedarf
Die hier jeden Zweifel ausräumt
Wie diese lauten könnte bleibt unklar
Eine Bestrafung der Verbreitung von
Propaganda einer Terrororganisation
Sollte klar strafbar sein wie es für
Verbreitung von NS-Sprache gilt
Wer antisemitische Propaganda hier
Verbreitet braucht nicht den Schutz
Der Meinungsfreiheit sondern muss
Mit Strafe in Deutschland rechnen
Wer die Hamas Ideologie vertritt
Handelt gegen die Grundwerte des
Landes und gehört abgeschoben
Daran sollte kein Zweifel bestehen
Ob das gleiche auch für jüdische
Siedler gilt die den selben Spruch
Gegen die Palästinenser verwenden
Sollte dabei nicht weiter fraglich sein
Die Regelung des BMI richtet sich
Klar gegen islamistische Terroristen
Will deren Propaganda durch die
Einschränkung der Meinungsfreiheit
Beschränken weil deren Meinung
Die Grundwerte unseres Staates
Bedroht woran kein Zweifel besteht
Wie an deren Ziel Israel zu vernichten
Für diese Meinung ist in Deutschland
Kein Platz mehr und sie bedarf dabei
Auch keines Schutzes insofern ist
Die Aussage des BMI eindeutig
Es ist Aufgabe der Gerichte das
Recht anzuwenden wie es im Sinne
Des Gesetzgebers auszulegen
Nicht Palästinenser zu verstehen
Anderes gilt nur wenn das Recht
Grundrechte verletzt was hier die
Meinungsfreiheit sein könnte die
Keine Terroristen schützen soll
Es genügt auch Propaganda für
Eine verbotene islamistische
Organisation zu machen in seinen
Grundrechten beschränkt zu sein
Zumindest dieser Wille des hier
Gesetzgebers ist klar erkennbar
Dies zu ignorieren ist Missbrauch
Der Antisemitismus Vorschub leistet
Gerichte sollen unabhängig von den
Wechselnden politischen Meinungen
Nach geltendem Recht beurteilen was
Strafbar sein soll und was nicht
jens tuengerthal 3.8.26
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