Mittwoch, 4. Juni 2014

Der kleine Unterschied

Der Generalbundesanwalt ermittelt nun
Gänzlich unabhängig wie unbestechlich
Gerüchteweise zumindest jedenfalls
Gegen die NSA und andere die unsere
Kanzlerin abhörten weil der Verdacht
Auf eine Straftat vorliegt wen immer da
Nun wer durch das ortlose Netz virtuell
Auf gut deutsch verfolgen will
Was die Bürgerrechtler zunächst freut
Hat leider einen kleinen Makel
Zum Schutz der Bürgerrechte hier
Wollte oder vielleicht sollte er nicht
Weiter ermitteln unser Bundesanwalt
Weil diese nicht bedroht sein sondern
Nur der Tatbestand der Sicheheit des
Landes gravierend genug verletzt wohl
Wurde ihn zum arbeiten zu bringen
Leider hat er dabei wie alle Empörer
Etwas vergessen was hier wohl den
Kleinen Unterschied machen wird
Warum niemand dies Verfahren
Irgendwo auf der Welt fürchten muss
Niemand hat die Bundeskanzlerin der
BRD je abgehört anders als tatsächlich
Merkel die telefonierte als Privatperson
Mit ihrem privaten Parteitelefon
Dabei ist sie nicht besser geschützt
Als irgendwer sonst in diesem Land
Sofern es keinen Grund für Ermittlungen
Bei jedem Bürger gibt gibt es auch
Keinen bei Merkel als Bürgerin
Das Verfahren dient nur dazu
Dies öffentlich zu bestätigen
Falls wir nicht an der Zurechnungsfähigkeit
Unseres Generalbundesanwaltes etwa
Zweifeln wollten was mir fern liegt
Hinzu kommt dass im passiven Zustand
Des Abgehörtwerdens es keinen
Unterschied geben darf zwischen
Der Kanzlerin und jedem Bürger
Entweder wir schützen die Sphäre
Des Privaten noch oder nicht mehr
Aus Gründen der höheren Sicherheit
Dann können wir aber alles übrige
An Grundrechten genauso relativieren
So verrät diese teilweise Ermittlung
Uns entweder wie wenig der Bundesanwalt
Bis jetzt begriffen hat worum es geht
Oder wie dringend ein Aufstand nun
Nötig ist gegen Big Brother
jt 4.6.14

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