Donnerstag, 11. November 2021

Schatzfund

Schatzfund

Ein Schatzfund ist nach 
§ 984 BGB eine bewegliche
Sache die so lang verborgen
War dass sich der Eigentümer
Nicht mehr ermitteln lässt
Was jeder nachlesen kann
Wie den Umgang mit allen
Herrenlosen Dingen regelt
Ob auch damenlos fragt aus
Gewohnheit natürlich keiner
Aber wir nennen uns Schatz
Fraglich ob dies berechtigt
Geschieht oder noch andere
Eigentümer von uns im Weg
Stehen kann euch aber nun
Zumindest insoweit beruhigen
Da kein Eigentum an anderen
Möglich ist was Sklaverei wäre
Ist dies juristisch unmöglich
Ob die Ehe eine Form der
Sklaverei ist kann dahinstehen
Insofern beide noch nie
Verheiratet waren sicj also
Quasi jungfräulich begegnen
Besteht kein Problem sofern
Geschieden gilt ein gleiches
Wie für alle Witwen auch die
Nicht in Wilmersdorf leben
Nicht real aber doch juristisch
Erste Hürde zum Schatz also
Genommen fragt sich nur ob
Zwei lang genug verborgen
Waren uns Schatz zu nennen
So sie in Summa über 100 sind
Einander bis dato verborgen
Noch waren können sie sich
Getrost weiter schatzen wie
Am je Fund wie Eigentümer freuen
Obwohl sie das nie sein werden
Wie oben bereits dargelegt so
Dass am Ende subsumiert sich
Ergibt dass wir uns weiterhin
Schatz nennen dürfen auch
Ohne zu wissen warum weil
Die Liebe alles kann und dabei
Auch noch immer recht hat
Was eigentlich logisch ist

jens tuengerthal 11.11.21

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