Abtreibungsfreiheit
Sollte Freiheit zur Abtreibung bestehen
Oder verstößt diese gegen den Schutz
Menschlichen Lebens der wichtiger wäre
Als das Selbstbestimmungsrecht der Frau
Wie wir es bei Abtreibungsgegnern hören
Die den Schutz ungeborenen Lebens
Meist mit der Begründung dieses sei
Gott gewollt für wertvoller halten als
Die Freiheit und Selbstbestimmung
Der Frau deren Recht am eigenen Körper
Für weniger bedeutend gehalten wird
Dabei machen sie die Regeln ihres
Aberglaubens zum allgemeinen Gesetz
Auch für jene die nicht gläubig sind
Während ihre Gegner die Freiheit der
Frau für wichtiger halten als das von
Den Gläubigen postulierte Lebensrecht
Der Ungeborenen und hier äffen beide
Seiten die Argumente nur nach die von
Ihrer Seite vorgebracht werden statt sie
Nach ihrem Gewissen frei zu reflektieren
Wonach für beide Seiten Argumente
Wohl sprächen das entscheidende aber
Übersehen wird da wir entscheiden
Können was wir tun wollen besteht
Logisch Wahlfreiheit wie sehr diese
Auch durch lokale Sitten eingeschränkt ist
Was an verschiedensten Gründen liegt
Wenn diese also besteht wäre jede
Entscheidung dagegen eine die einer
Legitimation bedarf für die Glaube allein
Nie genügen kann auch wenn dieser
Behauptet er wolle Leben schützen
Tut er dies in Anerkennung der Symbiose
Von Frau und Kind die zu schützen sei
Für die nur strenge Ausnahmen je nach
Grad des Aberglauben erlaubt sind wie
In Polen oder Irland auch zu sehen was
Zu einem faktischen Abtreibungstourismus
Führte der die Wahlfreiheit faktisch belegte
Dass dabei die Gegner der Abtreibung
Meist Befürworter der Todesstrafe sind
Während die Verteidiger der Freiheit
Diese für sittenwidrig halten zeigt
Es geht um Freiheit und Selbstbestimmung
Dabei die nicht mit der Begründung des
Eigenen Aberglauben aufhebbar ist
Weil es allein ein Problem des Gläubigen
Ist wenn seine Überzeugung mit der
Freiheit der anderen kollidiert diese aber
Nie eine Beschränkung erlauben kann
Darum stellt sich nicht die Frage ob eine
Freiheit zur Abtreibung besteht sondern
Ob privater Aberglaube genügen kann
Diese Freiheit infrage zu stellen was
Systemlogisch ohne jede Diskussion
Über Moral oder Leben zu verneinen ist
Es besteht also logisch Abtreibungsfreiheit
Zu deren Beschränkung kein Glaube genügt
Dessen Freiheit zwar garantiert wird der
Aber nicht die Freiheit anderer irgend
Beschränken darf weil diese nicht weniger
Wert ist als ein privater Aberglaube
Womit jedes Recht was dagegen verstößt
Zum Unrecht wird vor der Freiheit
Die es zu verteidigen gilt
jens tuengerthal 10.4.21
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