Donnerstag, 16. Oktober 2014

Sterbenachhilfe

Der BGH hat entschieden
An den Willen zu sterben
Der zu erforschen ist wo
Kein Patiententestament
Bei irgendwem vorliegt
Sein keine zu strengen
Anforderungen zu stellen
Was heißt die Behandlung
Die das Leben verlängert
Darf eingestellt werden
Sofern dieser Wille nach
Gründlicher Prüfung wohl
Festgestellt wird damit
Niemand auch ohne ein
Solches Testament noch
Länger am Leben erhalten
Wird als er mutmaßlich wollte
Damit ist nichts über die
Tötung auf Verlangen gesagt
Auch fragt sich ob es gut ist
Wenn Richter entscheiden
Was der Gesetzgeber doch
Klar regeln sollte um nicht
Erst mit Richterrecht sterben
Zu dürfen denn dann würden
Ja Richter über Leben und Tod
Womöglich entscheiden was
Nach 45 in Deutschland nie
Wieder der Fall sein sollte
So scheint hier Regelungsbedarf
Mehr als deutlich denn diese
Entscheidung ist unwiderruflich
Es ist hier nicht die Freiheit
Des Willens gegen die Pflicht
Zur Behandlung abzuwägen
Sondern dem erkennbaren
Willen immer der Vorrang
Wohl zu geben auch wo
Der Sterbende die Tötung
Wünschte statt der Erhaltung
Nur fragt sich ob ein Gesetz
Über Leben und Tod dann
Entscheiden dürfte oder
Nicht besser nur der Wille
In den Mittelpunkt gestellt
Jede Regelung entbehrlich
Sein sollte nur zum Schutz
Dies eine neutrale Stelle
Bestätigen sollte für alle
Fälle in denen Dritte noch
Andere Interessen verfolgen
Mit dem erwünschten Erfolg
Sterben wollen zu können
Ist unsere Freiheit schlimm
Wie wir mit dieser umgehen
Den Wunsch als Krankheit
Eher behandeln denn als
Freie Entscheidung weil wir
Statt der Freiheit mehr Raum
Zu geben der Sekte der Zeit
Dem normierten Status der
Psyche als gesund lieber
Platz bieten damit alle gut
Funktionieren womit auch
Jene die dies nicht mehr
Erwarten können lieber
Als unfrei betrachtet werden
Gut wenn zumindest der BGH
Hier eine Lanze für die Freiheit
Brach von der wenig genug hier
Noch übrig ist es Leben zu nennen
jt 16.10.14

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