Sonntag, 16. Februar 2014

Unschuldsvermutung?

Warum so skandalös ist, was momentan in Deutschland wider die Unschuldsvermutung passiert:
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 I der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
    „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Dies folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.
Wer sind wir dies Prinzip
Außer Kraft zu setzen
Oder die Prinzipien des
Rechtsstaates außer
Kraft zu setzen und wie
Sind Politiker zu behandeln
Die eklatant die Regeln
Eines fairen Verfahrens
Umgehen um niedere
Politische Ziele zu
Erreichen gilt für sie
Bis zum Beweis des
Gegenteils nicht auch
Die Unschuldsvermutung
Oder genügt nicht schon
Die bloße Umgehung des
Rechtsstaatsprinzips sie
Für politisch untragbar
Zu halten wie Gabriel
Viel eher als den bis
Jetzt als unschuldig
Geltenden Edathy als
Bürger ohne Amt
Was verrät uns der
Ablauf der Affäre
Über den Geist einer
Politischen Klasse der
Es eher um Ämter als
Verantwortung geht
Es wird Zeit laut gegen
Diese zweifelhaftem
Funktionäre zu werden
Auch wenn sie solange
Als nicht strafbar gelten
Bis das Gegenteil
Bewiesen wird sind sie
Politisch untragbar
jt 16.2.14

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