Mittwoch, 28. Januar 2015

Samenhaftung

Die Haftung für den Samen ist
Wie das Bundesverfassungsgericht
Vor Jahren schon entschied inzwischen
Unabhängig von dem der ihn einfach
Absondert und sei es nur in den Mund
Wie wir seit dem Fall Becker wissen
Es genügt also nicht alles mögliche
Getan zu haben um eine Befruchtung
Zu verhindern oder ahnungslos zu sein
Das Recht der Kinder auf natürliche
Eltern geht dem Schutz vor was somit
Logisch auch für alle Samenspenden
Gelten muss denn wie der BGH just
Entschied haben auch im Falle der
Invitrofertilisation also der Vereinigung
Von Ei und Samenzelle außerhalb
Des Mutterleibes und dann künstlicher
Befruchtung die Kinder einen Anspruch
Zu erfahren wer ihr biologischer Vater ist
Womit verbunden auch die Haftung der
Väter aus solcher Befruchtung logisch
Folgt denn der Staat will nicht haften
Fals also die Eltern ausfallen oder
Zufällig verarmen mit vielen Kindern
Aus dem Reagenz werden künftig
Sich die Gerichte und Jugendämter
Die Adressen der Samenspender
Von den Kliniken holen können um
Also einen der hat in Haftung noch
Zu nehmen warum allen
Die irgendwo Samen fallen ließen
Dringend zu raten ist diesen bald
Einzusammeln und zu vernichten
Warum sollte künstliche Befruchtung
In Deutschland gesetzlich geregelt
Je werden wenn es keiner will
Weil es sich logisch keiner leistet
Wer Kinder bekommt hat Glück
Oder eben Pech im Sinne der
Haftung die sich als eine der
Später Versorgung aber auch
Umkehrt zu ihren Gunsten
Es hüte also jeder seine Samen
Wie es die Damen nun mit ihren
Eiern tun wollen und wie ein dort
Zufälligh abhanden gekommenes
Extern befruchtetes Ei rechtlich
Im Sinne der Haftung behandelt
Wird bleibt spannend für alle
Juristen und nur ganz nebenbei
Sei bemerkt es geht um Kinder
Deren Anspruch auf Eltern höher
Ist als der von Eltern auf eine
Befruchtung von Fremden
Da die sich nicht vor den Folgen
Mehr schützen können für eine
Entwicklung auf die sie keinerlei
Einfluss mehr haben wären sie
Mehr als naiv sich darauf einzulassen
Männer passt auf eure Samen auf
Ihr haftet dafür und ein achtlos
Weggeworfenes Kondom genügt
Eine Zahlungsverpflichtung bis
Zum bitteren Ende zu begründen
Jede Vertragsklausel die dies
Ausschließt dürfte illegal sein
Ob es nun der Babyklappe
Entsprechend künftig solche
Für Samen geben wird in die
Mal eben gewixt wird um dann
Am anderen Ende im Labor
Sauber eine Eizelle zu befruchten
Die weitgehende Samenhaftung
Wird einem ganzen Zweig der
Industrie womöglich bald wenn
Die Spender verstanden haben
Die Existenzgrundlage entziehen
Aber Kinderrecht geht hier vor
Ob dies die Zahl der Geburten
Weiter erhöht scheint fraglich
Aber sobald wir klonen können
Werden diese kleinlichen Probleme
Einer Ethik von vorgestern
Vermutlich entbehrlich
Unklar ist nur was dann
Noch etwas wert ist
jt 28.1.15

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