Sonntag, 26. Mai 2013

Handschlag unter Freunden

„Ich freue mich sehr für den Verein. Das ist nicht mein Titel, sondern der des Vereins"
Ulli Hoeneß
Handschlag unter Freunden
Wird es keiner nennen
Wollen eine Geste der
Versöhnung wäre schon
Vielen zu viel
Aber vielleicht ist es doch
Zumindest ein Sieg des
Rechtsstaates über die
Vorverurteilende Diktatur
Der Massenmedien wenn
Einer als unschuldig gilt
Bis er verurteilt ist
Und Bescheidenheit steht
Auch Siegern besser als
Mir san mir
Wenn so zumindest noch
Preußischer Geist wo er
Gut war auch in der
Postdemokratie bliebe
Hätten alle etwas gewonnen
jt 26.5.13

2 Kommentare:

  1. wer sich selbst anzeigt, ist nicht unschuldig. hoeneß ist ein steuerhintezieher.
    ist eigentlich gar nicht so schwer zu begreifen.

    und!
    um welche versöhnung hätte es gehen können/sein?

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  2. Irrtum eines Nichthuristen, die Schuldfrage stellt sich nicht sofern die ordnungsgemäße Selbstanzeige zu diesem Zeitpunkt noch Straffreiheit garantiert.

    Aber wie üblich in diesem Land wird über Schuld debattiert und moralische Vorhaltungen gemacht, egal wie gerechtfertigt oder nicht, ohne dass klar wäre, inwieweit es überhaupt einen rechtlichen Grund für eine Verurteilung gibt.

    Insofern sich die Kanzlerin populisatisch zum Fall Hoeneß über ihren Sprecher äußern ließ und er öffentlich um die Chance einer Erklärung und Abbitte bat, was weder noch rechtsstaatlich irgendwie relevant sein dürfte, da die Kanzlerin nicht über ihn zu urteilen hat, ihre Meinung dazu egal ist und außerdem die Vorverurteilung nicht rechtsstaatlich ist, da sie gegen den in dubio Grundsatz verstößt, also höhere Verfassungsprinzipien mißachtet. Eine Versöhnung könnte also eine bloße rechtlich irrelevante Geste zum Wohle der öffentlichen Meinung unter dem Einfluss von BILD sein, deutlich zu machen, die Kanzlerin steht auf dem Boden des Rechts und verurteilt nicht einen Bürger, der fraglos seine Verdienste hat, egal wie wir ihn persönlich sonst beurteilen, sondern gibt ihm die gebührende Achtung und das ist gegenseitg.

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