Mittwoch, 30. Juli 2014

Kriegsverbrechersicht

Was ein Kriegsverbrecher ist, ist nicht so ganz klar und die stets nur mit Verträgen jonglierenden Völkerrechtler haben verschiedene Kriterien, die einen Täter zum Kriegsverbrecher machen, was in concreto nichts ändert, aber langfristig zur Ahndung führt, zumindest sofern derjenige den Krieg verlor, nicht stärkere Fürsprecher hat, nicht die USA ist.

Sowohl in der Ukraine wie in Israel wird über diese Frage gestritten und es hilft, um sich ein neutraleres Bild der ganzen Angelegenheit zu machen, die Kriterien des Kriegsverbrechens streng zu prüfen, was einen nüchterneren Blick erfordert als es der auf nur Opfer oder hiesige Propaganda zulässt. Ohne das Ergebnis der Betrachtung schon zu weit vorweg zu nehmen, für das sich eben Zeit nehmen muss, wer verstehen und sinnvoll urteilen will, sei verraten, dass die Medien seltsamerweise um so lauter schreien und emotionale Behauptungen benutzen, desto weniger sich die Dinge klären lassen, je ferner ihr Standpunkt einer objektiv rechtlichen Betrachtung liegt.

Es wird über die Frage gestritten, ob die Rebellen in der Ukraine gegen Kriegsvölkerrecht verstießen und damit Kriegsverbrecher sind. Die Beurteilung dieses Sachverhaltes hängt bisher allein daran, welcher Seite in der Auseinandersetzung Glauben geschenkt wird, in der die USA sich wie eine Kriegspartei benehmen, unklar, ob dies eher aus ökonomischen oder politischen Gründen geschieht, weil die verbliebene Weltmacht, die Reste der im Ursprung untergegangenen demütigen möchte, ihre Stärke beweisen muss, vor wem auch immer oder weil nahe Verwandte politisch extrem einflussreicher Personen dort massive ökonomische Interessen verfolgen. Beide Seiten lügen zu teilen, um sich in einem besseren Licht darzustellen und beide Seiten haben ein Interesse den anderen bloßzustellen.

Es sind unstrittig beide an einer bewaffneten Auseinandersetzung beteiligt. Schon ob diese ein Krieg ist, ist umstritten. Die Ukraine bewertet es als Aufstand, den sie nun intern mit der Armee niederschlägt. Die Rebellen sehen ihren Kampf als Krieg zur Befreiung der russischsprachigen Gebiete der Ukraine. Aus ihrer Sicht könnten sie Kriegsverbrechen begehen und wären die Taten ukrainischer Soldaten an ihnen, die gegen das Kriegsvölkerrecht verstießen, Kriegsverbrechen. Aus Sicht der Ukraine handelt es sich nur um einen bewaffneten Aufstand in ihrem Staat, da sie die Loslösung der Ukraine nicht anerkennen. Ob dabei überhaupt Kriegsverbrechen begangen werden können oder das Kriegsvölkerrecht zuständig ist und nicht nur das je nationale Strafrecht ist also strittig und unklar. Wer von Kriegsverbrechen spricht, muss von einer nationalen Selbständigkeit ausgehen, sieht den Kampf in der Ukraine als Krieg an.

Die Form der Auseinandersetzung im Absturzgebiet hat klar kriegerische Züge. Es werden dadurch die internationalen Untersuchungen zum Absturz gefährdet und die Aufklärung vielleicht dauerhaft verhindert. Ob dies bereits ein Kriegsverbrechen darstellt und wer sich dafür etwa vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten müsste, könnte den verzerrten Blick auf die Krise erweitern und Europa aus dem zwanghaft, reflexhaften Bündnis mit den USA befreien, sofern es eine gerichtliche und also kritische Prüfung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gäbe.

Sollte eine Beteiligung Russlands an den Auseinandersetzungen nachzuweisen sein und nicht länger nur behauptet werden mit neblig unklaren Satellitenbildern, aus denen stets auch das genaue Gegenteil gelesen werden könnte, bestünde zumindest eine Auseinandersetzung zwischen zwei Nationen um ein strittiges Grenzgebiet, die völkerrechtlich klarer zu beurteilen wäre, wie etwa die 1914 um Elsass-Lothringen zwischen Deutschland und Frankreich. Dies ist aber bisher nicht der Fall.

Im Gegenteil leugnet Russland jede Beteiligung, will also nicht Kriegspartei sein. Die Ukraine dagegen behauptet, es gäbe keine selbständige Republik im Doneszk, ob dies der Wirklichkeit noch entspricht sei dahingestellt, sofern wir sie als ihren Willen annehmen müssen, können wir davon ausgehen, dass es sich für sie, um keinen Krieg handelt, sondern nur um einen bewaffneten Aufstand, warum die von westlichen Medien vielfach verbreitete Behauptung, es hätte Kriegsverbrechen seitens der Rebellen gegeben, was seltsamerweise auch die Regierung in Kiew unterstützt, schlicht gesagt, völliger Blödsinn ist. Es kann Verbrechen geben, wenn die Situation wäre, wie von Kiew behauptet, Kriegsverbrechen aber nicht. Die Anklage ist also in sich widersprüchlich und reine Propaganda zur Diskriminierung der Rebellen.

Sofern die Behauptungen stimmen, wie sie von den USA und Kiew aufgestellt werden, der Abschuss der Passagiermaschine durch eine BUK Rakete der Rebellen erfolgte, könnte dieser Angriff auf unbeteiligte Zivilisten einen Verstoß gegen Völkerrecht darstellen, ein Kriegsverbrechen sein, auch wenn kein Krieg intern besteht, könnten sich etwa die Niederlande, deren Bevölkerung einen großen Teil der Passagiere stellte und deren Medien schon sehr kriegerisch mit den Emotionen spielten, von den so Tätern als Opfer von Kriegsverbrechen fühlen. Die vorsichtige Formulierung zeigt schon, wie dünn das Eis aller Unterstellungen und Behauptungen ist. Sogar die Falken in den Vereinigten Staaten konnten nach den Informationen ihrer Geheimdienste nicht mehr als Vorwurf formulieren, denn ein eventuelles Versehen der Rebellen, was vor keinem Gerichtshof der Welt zur Anklage genügte.

Vermutungen, die von einer Täterschaft der Ukraine in Kooperation mit den USA ausgehen, legen nahe, das Flugzeug wäre von einer Luft-Luft Rakete eines ukrainischen Flugzeuges getroffen worden, es handele sich tatächlich um ein Kriegsverbrechen. Entsprechene Filmsequenzen, die das Geständnis eines ukrainischen Piloten beinhalten sollen, sind mit ebensolcher Vorsicht zu behandeln und haben vermutlich so wenig gerichtstaugliche Beweiskraft wie die Behauptungen des ukrainischen Geheimdienstes kurz nach dem wohl Abschuss.

Ähnlich kritisch sind die plötzlichen Veröffentlichungen der Ukraine zu Details eines noch nicht vorliegenden Untersuchungsberichts, die als vorschnelle Propaganda allerdings allem Anschein nach, eher für das Gegenteil sprechen, als wollte dort einer mit viel Angst etwas verbreiten, bevor das Gegenteil bewiesen wird, denn es wäre nicht der Stil englischer Wissenschaftler Ergebnisse einer zeitaufwendigen Untersuchung vorschnell nach außen dringen zu lassen. So sehr Großbritannien sich in der unrechtmäßigen Überwachung mit den Schurken der USA verbündete, sowenig nahe liegt die Vermutung, britische Wissenschaftler beteiligten ausgerechnet die Regierung der Ukraine vorschnell.

Sofern die Ukraine mit oder ohne Unterstützung der USA die Passagiermaschine über dem Kampfgebiet grundlos abgeschossen hätte, und es ist kein Grund ersichtlich, müsste wohl ein Kriegsverbrechen angenommen werden, zumindest ein kriegerischer Akt. Ob dies zu einer kriegerischen Auseinandersetzung mit den beteiligten Nationen führt, hängt davon ab, um wen es sich bei den Tätern handelt und wie seine Rolle zu beurteilen ist. Im Fall der USA wie der vorigen UDSSR blieb dies Handeln ohne Folgen, da es  keine Kläger gegen die Supermächte und ihre militärische Macht gäbe.

Die Ukraine ist schwach und auf Hilfe an Devisen und Rohstoffen angewiesen. Genug haben sie nur Getreide und andere landwirtschaftliche Produkte, die nur in der bezuschußten EU einen Wert haben, am Weltmarkt aber eher keine Sicherheit bieten. Hätte sie Kriegsverbrechen begangen, müsste sie eigentlich mit Sanktionen rechnen, wie sie derzeit Russland gegenüber angewandt werden auf den Verdacht hin, die Rebellen könnten es gewesen sein und deren Unterstützung fördere einen Krieg, in dem eine Kriegspartei völkerechtswidrig von Kriegsverbrechen spricht. Selten hat sich die EU als Büttel der USA lächerlicher gemacht als bei diesem Sanktionstheater ohne Beweise.

Warum eine Seite ein Interesse daran hat, die andere der Kriegsverbrechen zu überführen, scheint offensichtlich, weil es das erpresserische Handeln ex post legitimierte. Sachlich sind keine weiteren Gründe ersichtlich, die bisher diese Behauptungen oder Sanktionen legitimierten. Auch die Unterstüzung Russlands für die Rebellen, wenn es sie denn gäbe oder sie real nachzuweisen wäre, rechtfertigte, angesichts der massiven Unterstützung des Westens für die Ukraine oder andere Rebellen, die gerade in den eigenen Kurs passen, nie Sanktionen oder die Drohung mit Isolation.

Zwar ist die Ukraine ein Nationalstaat und wird als solcher geschützt vom Völkerrecht, auch wenn die Frage nach dem warum berechtigt wäre, Sie hätte die Möglichkeit sich mit Unterstützung des Westens gegen die vermutlich völkerrechtswidrige Annektion der Krim zu wehren, sie könnte den Konflikt um die Russen im eigenen Land friedlich lösen, sofern es den Willen dazu gäbe. Es wäre ein leichtes, alle Kämpfe in der Absturzregion einzustellen, um eine neutrale Untersuchung zu gewährleisten, die von der anderen Seite zugesagt wurde, wenn daran Interesse bestünde.

Es ist jenseits der völkerechtlichen Tatbestände, die äußerst umstritten sind, fraglich welche Tat das mit Sanktionen verfolgte Russland begangen haben sollte, außer der Annektion der Krim, die allerdings unstrittig von größtenteils Russen besiedelt ist und von den Sanktionen nicht verfolgt wird. Darüber spricht aber niemand, sondern es werden politisch, rechtliche Konsequenzen ohne eine taugliche Tatsachengrundlage angedroht. Das ist ein mindestens strittiges Verhalten. Es hätte vor keinem rechtsstaatlichen Gericht der Welt bestand. Die Drohkulisse des Westens gegen das Regime Putin, das immer wieder die Grenzen des Rechtsstaates überschreitet ist so übrflüssig wie illegal. Sie wird mithilfe einer konformen Presse verbreitet, die sich erschreckend unbeteiligt und völlig unkritisch zeigt.

Von Medien wäre zu erwarten, dass sie über Tatsachen aufklärten und sie möglichst neutral einer kritischen Bewertung unterziehen. Schon die Neutralität der Medien ist inzwischen so fragwürdig geworden, dass sich die Zeit sogar genötigt sah, gegen offensichtliche Satire rechtlich vorzugehen, die eine nicht neutrale Nähe der Beteiligten zu Think Tanks behauptete. Beide Seiten betreiben Propaganda, nur der Westen erhebt sich dabei moralisch über Russland, stellt diese als Vebrecher dar, die dringend zu bestrafen sein. Welche Legitimation es für dieses veraltet autoritäre Verhalten gibt, ist nicht ersichtlich.

Im Russland Ukraine Konflikt scheint bisher kein Kriegsverbrechen nachweisbar aufgrund der komplexen Lage. Auch Russland ist nichts nachweisbar, was die Härte der Sanktionen noch begründete. Als sich die Rebellen, auch auf Druck aus Moskau endlich bereit erklärten, den Absturzort frei untersuchen zu lassen, hat die Ukraine nichts besseres zu tun, als dort einen neuen Kampf anzufachen, der viele Spuren verwischen könnte. Warum diese Situation aktueller Kämpfe, die klar von der ukrainischen Regierung begonnen wurden, eine Verschärfung der Sanktionen gegen Russland rechtfertigt, das sich um Verhandlungen bemüht und höchstens, was keiner nachweisen kann, die Rebellen, die Russen sind, vor dem Untergang indirekt zu bewahren versucht. Damit wird die EU neben den USA zur Kriegspartei im Konflikt zwischen den Rebellen und der Ukraine. Sie ergreifen Partei ohne rechtliche Grundlage, aufgrund fragwürdiger Propaganda und wenden solche an, ihre Völker werden wunschgemäß durch Propaganda auf Kriegskurs gebracht, den Amerika wünscht. Ob die Drohungen ohne rechtliche Grundlage, die national einen Fall der Erpressung darstellen, international anders zu beurteilen sind, bleibt fraglich. zumindest könnte die Relativierung der Kriegsverbrechersicht helfen, den Blick auf den Konflikt zu wandeln, da logisch manch anderes Verhalten fragwürdig erscheint, wird es darauf ankommen. Wer keinen Krieg will, prüft kritisch, wer weiter Propaganda unkritisch weitergibt, riskiert bewusst den Krieg.

Spannend wäre nun ob es sich mit den Beschuldigungen im Gaza-Konflikt anders verhält, dort eine Seite klar Kriegsverbrechen begangen hat und von einem neutralen Gericht bestraft würde.

Nach bisherigen Beobachtungen der UN, sind nur der Hamas klare Kriegsverbrechen nachzuweisen. Die Israelis kündigen die je Bombardierung vorab an. Zielen nur auf die militärische Schwächung des Gegners, wie sie es ankündigen. Die Hamas dagegen benutzt die Bewohner von Gaza als menschliche Schutzschilde gegen die Angriffe und verkündet den einen für ihre Opfer das Himmelreich, den anderen verspricht sie Schutz, so sie vor Ort bleiben und Dritten, die trotz allem gehen wollten, drohte sie Strafen an. Ob Israel, die um diese verbrecherische Politik der Hamas wissen, wenn sie dennoch angreifen nicht bewusst die Tötung von unbeteiligten Zivilisten riskiert und Kriegsverbrechen begeht, wäre noch fraglich. Anders formuliert wird es vielleicht deutlicher, untersucht werden müsste, ob Israel, dadurch, dass sich die Hamas völkerrechtswidrig gegenüber dem israelischen und dem palästinensichen Volk verhält, sich völkerrechtlich strafbar macht, weil es ein Verhalten nicht einstellt, das an sich keinen Tatbestand des Völkerstrafrechts verletzt, ob also Israel zum Täter wird im Rahmen zwar brutaler aber legitimer Verteidigung, weil die Hamas sich im gleichen Moment völkerrechtswidrig verhält und damit das eigentlich legitime Verhalten unnötig Menschenleben gefährdet.

Egal wie wir nun die vorige Auseinandersetzung zwischen Palästinensern und Israelis beurteilen, der neutrale rechtliche Blick auf das konkrete Tun, erst ermöglich die Beurteilung, ob es sich um Kriegsverbrechen handelt, die einer Anklage fähig wären oder nicht. Für eine solche Anklage spielen sonstige oder vorige Konflikte keine Rolle. Wenn wie in antisemitischen Kreisen heute leider üblich, der Angriff Israels auf Gaza dem auf das Warschauer Ghetto gleichgesetzt wird, weil die Palästinenser wehrlos sein und dies darum ein Verbrechen gegen das Völkerrecht wäre, verkennt es Grundsätze gerichtlicher Beweisführung und die Voraussetzungen der Anklage, ist nicht rechtsstaatlich sondern eben totalitär und verbreitet nebenbei die Ideologie der Hamas.

Dies urteilt nicht über den Konflikt als Ganzen, der keine Lösung intern kennt, der nur die Radikalen stärkt mit jedem Tag Krieg, warum es friedlich gesinnte in Israel gerade genauso schwer haben wie in Russland, der Ukraine oder Europa. Diese verbale Unterscheidung zwischen Russland, der Ukraine und Europa ist bewusst gewählt. Wenn wir einen Partner von beiden wählen, sollten wir sie als Zwillinge betrachten und keinen ohne den anderen aufnehmen. Sowohl zur Verteidigung, wie zur politischen Union, wovor Amerika sich fürchtet.  Die USA handeln nicht im europäischen Interesse, wir müssen mit dem Nachbarn klar kommen und sind von ihm abhängig. Aber zurück zu Israel und seinem Kampf in Gaza gegen die Hamas.

Fraglich scheint mir, warum ein Staat, der sich gegen eine Terrororganisation wehrt, die nur zufällig auch eine politische Partei ist, die eine Mehrheit von Radikalen seltsam genug wählt, obwohl sie immer wieder die Konflikte provoziert, anders behandelt werden soll als etwa die USA bei ihrem Kampf gegen Al Quaida in Afghanistan und der Schlacht im Irak. Warum der eine sich verteidigen darf, aber andere den ständigen Beschuss mit Raketen hinnehmen sollen, der die Bewohner des eigenen Landes verängstigt und in die Bunker treibt. Aber diese völlig unabhängigen Gedanken, führen von der Frage der Kriegsverbrechen und einer möglichst neutralen Betrachtung weg.

Nach Aussagen der Beobachter der Vereinten Nationen auch in Gaza und teilweise aus arabischen Ländern sind systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit bisher nur der Hamas nachzuweisen, die bewusst ihre Bevölkerung als Schutzschilde benutzt, zivile und geschützte Orte als Lager für Raketen missbraucht, die wiederum teilweise automatisiert von israelischen Sprengköpfen aufgesucht und zerstört werden. Ob diese Verbrechen im vielleicht Krieg mit Israel, den diese eher als Antiterroroperation bezeichnen, Kriegsverbrechen sind, könnte fraglich sein, weil sie sich gegen die eigene Bevölkerung der Angegriffenen richten. Der Beschuss der israelischen Zivilbevölkerung könnte gegen Völkerrecht verstoßen, da die israelische Armee ihre Quatiere bewusst nicht in Wohnsiedlungen hat, hier also ohne einen militärischen Zweck unbeteiligte Zivilisten angegriffen werden. Dies genügte nach den UN Kriterien für ein Kriegsverbrechen, auch wenn sie meist abgewehrt werden oder ihre Ziele nicht treffen.

Fraglich könnte es wieder beim Beschuss israelischer Krafterke sein, die hauptsächlich der Versorgung Gazas mit Strom dienen, wozu die Autonomieverwaltung bisher nicht fähig war. Hier stellt sich wie oben wiederum die Frage, ob Kriegsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung möglich sind, oder es sich dann nicht um einen anderen Tatbestand handelt.

Der Anzahl der je Toten zum Trotz, haben nachweislich bisher nur die Täter der Hamas Kriegsverbrechen begangen. Weder Russland noch der Ukraine sind solche bisher trotz gegenteiliger Behauptungen der je Gegner gerichtsfest nachzuweisen. Einzig die Angriffe der Ukraine im Absturzgebiet führen zu einer völkerrechtswidrigen Behinderung der Aufklärung des Absturzes. Inwieweit dabei der von der Ukraine erklärte Wille, doch nur helfen zu wollen durch die Rückeroberung der Territorien, etwas an der Tat ändert, wäre im Einzelfall und nach Vorlage aller verfügbaren Beweise in Ruhe zu prüfen.

Wir sehen, die Politik führt uns in vielen Gebieten leichtsinnig in eine Situation, die Zwang nutzt, wo es nie ein gerichtsfestes Urteil geben könnte, wo mittels Propaganda nicht mehr aufgeklärt wird sondern aus anderen Gründen Auseinandersetzungen provoziert werden, sie ist damit nicht demokratisch sondern totalitär.

Eine Politik, die sich als unfähig erweist, Konflikte zu lösen, wird nicht mehr gebraucht. Staaten die ihre Bevölkerung mit Lügen gegeneinander aufhetzen, sollten abgeschafft werden, wer braucht sie noch?

Die Welt ist grenzenlos im Netz und nicht nur da. Nationen und lächerliche Kämpfe führen auf Abwege, aber bevor wir uns ein Urteil bilden, sollten wir versuchen, wie ein Gericht jenseits der Propaganda die Fakten zu prüfen, um zumindest vor uns aufrichtig zu sein, wenn uns die Staaten schon alle anlügen - vielleicht kommt irgendwann  dann jemand auf die gute Idee deren Existenz infrage zu stellen.
jt 30.7.14

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