Freitag, 1. November 2013

Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr
Ermöglicht möglichst vielen
Öffentlich teilzunehmen

Die Teilhabe reicht bis in
Den intimen Bereich des
Einander öffentlich finden

Dennoch sind Intimitäten in
Öffentlichen Verkehrsmitteln
Verpönter als Gestanklärm

Ohren wie Nasen unserer
Mitfahrer dürfen wir nach
Belieben belästigen

Lust zu haben auch nur
In Gedanken oder Auge
Aber ist öffentlich kriminell

Freute mich würden sich
Mehr öffentlich lieben statt
Sich lästig sein zu dürfen

Möchte dich überall lieben
Und wer zuschaut mag sich
An unserem Glück freuen
jt 1.11.13

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