Donnerstag, 12. Juni 2014

Urlaub vom Tod

Der EuGH hat entschieden
Auch Tote können Urlaub machen
Unklar noch ob vom Tod
Fragt sich so mancher nun
Doch ging es weniger um Sein
Als um das liebe Geld
Was das Sein erblich übersteht
Nun wissen wir gewiss
Der Urlaubsanspruch der stirbt nicht
Auch wenn wir längst dahin geschieden
Erben die noch übriggeblieben
Den noch unbezahlten Resturlaub
Nicht etwa als geschenkte Zeit
Von der die Toten unendlich wohl genug
Als Anspruch gegen den vielmehr
Für den sich der Verblichene einst
Tot gearbeitet vielleicht hat
Da hat der zwar nichts von
Ist ja rechtlich nicht mehr
Nur eine zu beseitigende Sache blieb
Das Wie regelt die Friedhofsordnung
Gern lokal im festen Monopol wie hier
Doch der Anspruch auf Bezahlung bleibt
Spannend wäre nun nur noch wie
Im Falle eines ohne Erben der also
Vom Staat beerbt wird wenn dieser
Noch dazu bei jenem angestellt war
Ob also erbt wer zahlen muss
Wie dieses auszugleichen ist
Wer dran verdient außer den Banken
Aber gut dass nun alles sicher ist
Betreffend den Urlaub vom Tod
Der keiner ist
jt 12.6.14

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